Pflegeheime und Werkstätten: Erste Länder kippen FFP2-Maskenpflicht

Stand: 28.10.2022 18:47

Ab dem 1. Oktober müssen Bewohner von Pflegeheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen trotz scharfer Kritik die FFP2-Maske tragen. Im Bundesrat regt sich Widerstand, zwei Länder haben diese Regelung aufgehoben.

Der Bundesrat unterstützte in seiner Stellungnahme die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung. Gültig ab Oktober. Eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist notwendig.

Das bedeutet, dass alle Personen in Krankenhäusern und Rehakliniken sowie Pflege- und Behandlungseinrichtungen und Menschen mit Behinderungen jederzeit die FFP2-Maske tragen. Eine der wenigen Ausnahmen ist, wenn sich der Patient oder der Schützling in seinem eigenen Zimmer aufhält – in den Gemeinschaftsbereichen gilt Maskenpflicht. Dies gilt auch für behinderte Menschen, die in der Werkstatt arbeiten.

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Baden-Württemberg und Hessen gehen voran

Baden-Württemberg hat die Regelung nun selbst gekippt. Gesundheitsminister Manne Lucha von den Grünen sagte, die Einrichtungen seien per Schreiben darüber informiert worden, dass sie nun wie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, ob sie sich an die Maskenpflicht in Gemeindezentren halten wollen.

Laut Lucha handelt es sich dabei um private Räume, in denen „individuelle Lebensentfaltung und soziale Kontakte“ stattfinden. Die Bewohner des Hauses sollen gegenüber anderen Menschen nicht benachteiligt werden.

Auch in Hessen müssen Bewohner von Betreuungseinrichtungen in Kitas keine Maske tragen, wie das Sozialministerium mitteilt. Auf den im Grundgesetz vorgesehenen Wohnungsschutz wurde verwiesen. Von der Maskenpflicht ausgenommen werden sollen Gemeinschaftsräume von Bewohnerinnen und Bewohnern, die aufgrund der Besonderheiten der Unterbringung in einer gefährdeten Einrichtung zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind.

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Niedersachsen hat sich kurz nach Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzregeln im Bundesrat für eine Lockerung eingesetzt.

Scharfe Kritik an der Maskenpflicht

Auch der Bundesarbeitskreis der Seniorenorganisation (Bagso) kritisiert die „erhebliche Einschränkung“ der Lebensqualität von Pflegebedürftigen. Dem hat sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz angeschlossen. Sie wies darauf hin, dass die Maskenpflicht von den meisten der 12.000 Pflegeheime nicht konsequent durchgesetzt werde. Ampelbehörden sollten sich nicht an die „absurde“ Regel halten. Stattdessen wäre es „human“, tägliche Mitarbeiter-Schnelltests mit zweimal wöchentlicher PCR-Testung zu kombinieren. „So kann das Virus wirksam eingedämmt werden, bevor es ältere Menschen erreicht“, sagt Vorstandsmitglied Eugen Brysch.

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Das Gesetz wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie Vertretern der Pflegewirtschaft und der Krankenkassen verteidigt. Ein SPD-Politiker warnte vor einem hohen Risiko einer Koronarinfektion in Gemeindezentren. „Wenn dann jemand infiziert ist und ein hohes Maß an Virus hat, ist das eine sehr schlechte Nachricht für die gesamte Einrichtung.“

Das Robert-Koch-Institut hatte Mitte Oktober gemeldet, dass im Zuge des allgemeinen Anstiegs der Corona-Neuinfektionen vermehrt Epidemien in Alten- und Pflegeheimen aufgetreten seien. Dieser Trend setzt sich fort, wie aus dem aktuellen RKI-Wochenreport hervorgeht.

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