Grundsteuer: Bayern verlängert Abgabefrist im Alleingang

Albert Füracker (CSU): Finanz- und Innenminister auf der Bühne des Markgräflichen Opernhauses in Bayreuth. Die Republik will die Frist zur Einreichung der umstrittenen Grundsteuer bis Ende April verlängern.

© Daniel Vogl/dpa

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Heute ist eigentlich Grundsteuerstichtag. Doch die Bayern spielen nicht mehr mit und wollen die Frist verlängern.

München – Der Freistaat Bayern verlängert im Alleingang die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Immobilieneigentümern soll drei Monate mehr Zeit eingeräumt werden, wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München überraschend mitteilte. Sie wollen vor allem Steuerberater wieder entlasten. Sie möchten niemanden belästigen, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß abschließen.

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Die Grundsteuerregulierung ist Bundesgerichtsbarkeit. Bislang haben sich die Bundesländer auf ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung der umstrittenen Regelung geeinigt. Jetzt kapituliert der Freistaat.

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Die Abgabefrist für neue Grundsteuererklärungen war ursprünglich landesweit für Ende Oktober 2022 vorgesehen. Diese Frist wurde dann bundesweit bis einschließlich 31. Januar verlängert. Bis vor kurzem wurde diese Frist nicht bundesweit verlängert. Die Entscheidung des FC Bayern kommt nun sehr überraschend.

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Neue Frist für Grundsteuer in Bayern: Reaktion auf langsame Besteuerung

Mit einem ungewöhnlichen Vorgehen reagiert Baieri auf die schleppende Abgabe von Erklärungen. Zuletzt fehlten noch die Daten von knapp einem Drittel der Grundstückseigentümer in der Republik. In anderen Bundesländern sind die Preise ähnlich. Bis Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Das entspreche etwa 68 Prozent aller eingereichten Erklärungen, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit.

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Erst am Montag gab Reiner Holznagel, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler, ein Interview Merkur.de bestand darauf, dass Entscheidungen nur vorübergehend getroffen werden. Beanstandungen wären also nicht nötig, was auch die Finanzverwaltung erleichtert. Außerdem sollten Finanzbehörden davon absehen, zusätzliche Gebühren für verspätete Grundsteuermeldungen zu erheben, forderte Holznagel. (aus)

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